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ZÜRICHER TAXIGESETZ GEHT IN DIE NÄCHSTE PHASE

Für fairen Wettbewerb vereinheitlicht der Kanton Zürich die Bestimmungen der individuellen Personenbeförderung und zieht die Regelungskompetenz an sich. Das im Februar 2020 per Abstimmung auf den Weg gebrachte Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen Gesetz (PTLG) für den Kanton Zürich geht diesen Sommer in diejenige Phase der Gesetzgebung, in der die Kantone (in diesem Fall nur Zürich), die politischen Parteien und die „interessierten Kreise“, im deutschen Verfahren „Träger öffentlicher Belange“ genannt, also hauptsächlich Verbände, zu ihrer Einschätzung vernommen werden. Die Phase heißt im Schweizer Für fairen Wettbewerb vereinheitlicht der Kanton Zürich die Bestimmungen der individuellen Personenbeförderung und zieht die Regelungskompetenz an sich. Das im Februar 2020 per Abstimmung auf den Weg gebrachte Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen Gesetz (PTLG) für den Kanton Zürich geht diesen Sommer in diejenige Phase der Gesetzgebung, in der die Kantone (in diesem Fall nur Zürich), die politischen Parteien und die „interessierten Kreise“, im deutschen Verfahren „Träger öffentlicher Belange“ genannt, also hauptsächlich Verbände, zu ihrer Einschätzung vernommen werden. Die Phase heißt im Schweizer Gesetzgebungsverfahren deshalb Vernehmlassung. Befürworter des Gesetzes erwarten einen faireren Wettbewerb, vor allem zwischen dem Taxi- und dem Mietwagengewerbe, unter anderem, da Mietwagen eine Wegstreckenzählerpflicht auferlegt wird und den Behörden die Kontrollen erleichtert werden. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, müssen die Details in einer Verordnung geregelt werden. Zudem braucht es eine neue kantonale Organisation und die bestehenden kommunalen Strukturen müssen sozialverträglich abgebaut werden, wie es von Seiten der Züricher Volkswirtschaftsverwaltung heißt. Eine direktionsübergreifende Arbeitsgruppe unter der Leitung der Volkswirtschaftsdirektion arbeitet an der Umsetzung. Die dreimonatige Vernehmlassung zum Entwurf der Vollzugsverordnung ist nach den Sommerferien geplant. Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes über den Personentransport mit Taxis und Limousinen betreffen einheitliche Regelungen für den ganzen Kanton. Bislang ist dies kommunal geregelt. Die Taxifahrerinnen und Taxifahrer benötigen künftig einen Taxiausweis und eine Taxifahrzeugbewilligung. Hingegen gibt es keine Orts- und Fachprüfung mehr, wie sie in einigen größere Gemeinden und Städten üblich sind. Stattdessen wird ein Sprachnachweis für ein bestimmtes Deutsch-Niveau vorausgesetzt. Auch das Limousinenwesen wird kantonal einheitlich geregelt. Für alle Limousinendienste wird dann eine Plaketten- und Meldepflicht gelten. Taxi Times hatte kurz nach der Abstimmung über den Inhalt des Gesetzentwurfs

Verordnung über den Personentransport mit Taxis und Limousinen geht in die Vernehmlassung

RÜCKBLICK:

BEVÖLKERUNG STIMMT FÜR EIN ZÜRICHER TAXIGESETZ

Die Bürger des Kantons Zürich waren am Sonntag zur Abstimmung über ein neues Taxigesetz aufgerufen. Eine knappe Mehrheit stimmte für das Gesetz, was von den Vertretern der Taxibranche mehrheitlich positiv gewertet wird.

Das Ergebnis fiel denkbar knapp aus: 52,63 Prozent stimmten mit Ja, das waren in der Stadt Zürich und der angrenzenden Gemeinden 199.200 Stimmen. 179.296 hatten mit Nein gestimmt. 43,43 Prozent aller Wahlberechtigten hatten sich an der Abstimmung beteiligt. Somit kann der Kanton Zürich nun das neue Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLG) in Kraft treten lassen. Wann das allerdings konkret soweit sein wird, steht noch nicht fest.

Das PTLG sieht umfangreiche Neuerungen vor.

So wird erstens künftig nicht mehr die einzelne Kommune das Taxiwesen regeln, sondern einheitlich der Kanton Zürich. Dort müssen sich neben den Taxifahrern nun auch alle Limousinen-Chauffeure beim Kanton anmelden und die Fahrer registrieren lassen. Diese Verpflichtung gilt aktuell nur für Taxifahrer. Gegner der neuen Gesetzgebung sehen darin ein Bürokratiemonster, Befürworter einen wichtiger Schritt zur Gleichbehandlung von Taxis und Mietwagen.

Zweitens wird eine Kennzeichnungspflicht (Plakette) für Mietwagen eingeführt sowie das Führen eines Wegstreckenzählers. Der Polizei und den Kommunen sollen so die Kontrollen erleichtert werden.

Drittens definiert künftig der Kanton die Bedingungen, die dann auch für alle gelten. Etwa die gleichen Höchstpreise oder die gleichen Anforderungen an Deutschkenntnisse. Auch das wird als wichtiger Schritt zur Gleichbehandlung gesehen, wobei durchaus auch kritisiert wird, dass die Einstiegshürden in Bern oder Genf anspruchsvoller geregelt sind.

Eine vierte Neuerung des Gesetzes wird auch unter den Taxifahrern mit gemischten Gefühlen gesehen. Künftig gelten die Konzessionen für den Kanton Zürich. Somit dürfen nun also auch Taxi oder Mietwagen aus dem Umland in der Stadt Zürich Fahrgäste aufnehmen (und natürlich auch umgekehrt). Zahlreiche Stadttaxifahrer hatten daher das neue Gesetz im Vorfeld abgelehnt, weil sie noch mehr Konkurrenz durch Landtaxis fürchteten. Doch die Verbandsvertreter sehen das anders: „Es ist ein Freudentag, auch wenn das noch nicht alle Chauffeure begreifen“, sagt Georgios Botonakis, Präsident des Stadtzürcher Taxiverbands, gegenüber Schweizer Medien. Die Landtaxis seien bisher auch schon illegal in der Stadt unterwegs gewesen. Es werde weniger Uber-Fahrer geben, denn diese seien oft schwarz unterwegs gewesen. Mit der Kennzeichnungspflicht seien Sie nun sichtbar. „Die Uber-Chauffeure werden aus Ihrer Anonymität geholt.“

Gleiches Recht für alle und wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit waren die Hauptargumente der Befürworter bei deren „Wahlkampf“, Das scheint nun eine – wenn auch knappe – Mehrheit der Züricher Kantonsbürger überzeugt zu haben. Die Zustimmung darf als durchaus überraschend gewertet werden, weil sich eine starke politische Fraktion gegen das neue Gesetz ausgesprochen hatte, darunter wenig überraschend auch die Schweizer FDP, die sich ganz offensichtlich länderübergreifend pro Uber aussprechen. Die Grünen hatten sich in dieser Frage offiziell für „unentschieden“ erklärt. Die SVP, deren Parteivertreter aus dem Züricher Kantonalrat damals dem Gesetz zugestimmt hatten, war mittlerweile auf die Seite der Gegner gewechselt.
Erste Kommentierungen der Schweizer Medien stellten noch am Sonntag heraus, dass mit dem nun zugestimmten neuem Taxigesetz PTLG zwei andere Probleme zwischen Uber und Taxi noch nicht gelöst seien. Zum einen wird demnächst ein Bundesgericht klären müssen, ob Uber als Arbeitgeber einzustufen sei. Zum anderen wird „das Spiel mit kantonseigenen und kantonsfremden Taxis weitergehen“, befürchtet die „Neue Züricher Zeitung“.

Nicht zuletzt deshalb fordert Taxiverbands-Präsident Botonakis nun ein nationales Taxigesetz, „damit die Schlawiner aus anderen Kantonen nicht nach Zürich reinkommen.“

Turbulente Geburt in Zürich im Taxi

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Nio kam im Taxi zur Welt

Das Glück war nicht mehr aufzuhalten. Der kleine Nio kam zehn Tage früher als geplant. Er konnte sich nicht einmal gedulden, bis das Taxi im Spital ankam. Das war sogar für seine Mutter eine Überraschung. Es war am 18. Juli, kurz vor 6 Uhr morgens. Sibylle Bischofberger (32) war schon etwa zwei Stunden wach. «Ich habe nicht erwartet, dass es schon so weit ist», sagt die Zürcherin zu BLICK. Ihr Lebenspartner Diego Gsponer (42) schlief noch. «Irgendwann war für mich klar, dass die Wehen eingesetzt hatten», sagt Bischofberger. «Dann habe ich Diego geweckt.» Alles musste sehr schnell gehen. Für den Erstgeborenen Neil (2) musste ein Hütedienst her. «So früh am Morgen war aber niemand erreichbar», sagt Gsponer. Eine Nachbarin erklärte sich schliesslich bereit, den Junior zu hüten. «Sie hatte aber nicht lange Zeit.» Mitten auf der Fahrt ging es los Das Taxi sei zum Glück schnell da gewesen. Für den Weg vom Wohnort der Familie zum Unispital Zürich war bei dem geringen Verkehrsaufkommen am frühen Morgen mit nicht mehr als einer knappen Viertelstunde zu rechnen. «Während der Fahrt habe ich weiter rumtelefoniert, um jemanden zu finden, der Neil bei der Nachbarin abholen konnte», sagt Gsponer. «Zum Glück habe ich dann seine Gotte erreicht.» Mitten auf der Fahrt hiess es dann plötzlich: «Es geht los, es geht los!» Kurz vor dem Unispital schloss Sibylle Bischofberger das Neugeborene bereits in die Arme. «Der Schrei kam noch im Taxi», erzählt sie. In der Geburtshilfeklinik wurden die frischgebackenen Eltern schliesslich vom Personal in Empfang genommen. «Ich habe das Baby einfach an mich gedrückt. Dass es ein Bub ist, habe ich erst im Spital gemerkt.» Taxifahrer: «Bisher habe ich es immer rechtzeitig geschafft» Nach der turbulenten Geburt sind die Eltern überglücklich: Der kleine Nio ist kerngesund. Der Wonneproppen war bei der Geburt 52 Zentimeter gross und brachte 3,61 Kilo auf die Waage. Ob das Paar nach Nio weitere Kinder plant? Die Sachbearbeiterin und der Skilehrer und Gärtner lassen es offen. Vorerst geniessen sie das Familienglück zu viert.
Der Taxifahrer, der namentlich nicht genannt werden will, ist froh, dass alles gut verlief. Es tue ihm leid, dass er nicht schneller habe fahren können. «Ich habe schon oft Schwangere ins Spital gebracht», sagt er zu BLICK. «Bisher waren wir aber immer rechtzeitig dort.»